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Channel: Kommentare zu: Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden
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Von: Infobib » Schultrojaner: Schlupfloch für Schulen

[…] Koch schreibt im Blog der Digitalen Linken, dass der Einsatz des Schultrojaners nicht erzwungen werden darf: So können in Niedersachsen die einzelnen Schulen nicht gezwungen werden, die nach §6.4...

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Von: Dimi

Interessant wäre auch die Situation in anderen Ländern. Ist da die rechtliche Situation auch so, dass der Schulträger nicht zur Umsetzung verpflichtet werden kann?

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Von: Sebastian Koch

Die rechtliche Situation sollte in den anderen Ländern die gleiche sein. Schließlich haben die Länder das Vertragswerk gemeinsam unterschrieben.

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